Zusammenfassung des Berichts
Die Verordnung zielt darauf ab, eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer einzuführen, um Asylverfahren zu beschleunigen und einheitlicher zu gestalten. Bewerberländer für den EU-Beitritt sowie weitere Drittstaaten werden als sichere Herkunftsländer eingestuft, sofern keine konkreten Risiken wie bewaffnete Konflikte oder systematische Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Die Mitgliedstaaten behalten das Recht, zusätzliche Länder national zu bestimmen, doch soll die EU-Liste für mehr Kohärenz sorgen. Die Einstufung basiert auf objektiven Kriterien wie Anerkennungsquoten und Menschenrechtsstandards, bleibt aber dynamisch anpassbar. Individuelle Prüfungen jedes Asylantrags bleiben trotz beschleunigter Verfahren gewährleistet.
Filter nach Land
Gesamtergebnis
Gesamt: 719 Abgeordnete
396
Dafür
202
Dagegen
56
Enthaltung
65
Nicht abgestimmt
396
Dafür
202
Dagegen
56
Enthaltung
65
Nicht abgestimmt
Nicola ZINGARETTI