Zusammenfassung des Berichts
Die Änderung zielt darauf ab, die EU-Taxonomie durch Vereinfachung der Offenlegungspflichten und technischer Bewertungskriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu reformieren. Kritisch wird die Reduzierung der Liste besonders besorgniserregender Stoffe von über 4.000 auf 493 gesehen, was den Schutz vor Umweltverschmutzung schwächen könnte. Die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle von 10% ermöglicht Unternehmen, weniger relevante Tätigkeiten von der Berichterstattung auszunehmen, was Greenwashing begünstigen könnte. Finanzunternehmen erhalten eine zweijährige Übergangsfrist, in der sie detaillierte Nachhaltigkeitsberichte durch pauschale Erklärungen ersetzen dürfen. Die geplante „teilweise Taxonomiekonformität“ bleibt unklar definiert und könnte die Glaubwürdigkeit des Systems untergraben.
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Gesamtergebnis
Gesamt: 719 Abgeordnete
230
Dafür
402
Dagegen
28
Enthaltung
59
Nicht abgestimmt
230
Dafür
402
Dagegen
28
Enthaltung
59
Nicht abgestimmt
Sandro RUOTOLO