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Objection pursuant to Rule 114 (3): Simplification of the content and presentation of information to be disclosed concerning environmentally sustainable activities and simplification of certain technical screening criteria for determining whether economic activities cause no significant harm to environmental objectives

Referenz: B10-0566/2025

Datum: 17.12.2025

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Zusammenfassung des Berichts

Die Änderung zielt darauf ab, die EU-Taxonomie durch Vereinfachung der Offenlegungspflichten und technischer Bewertungskriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu reformieren. Kritisch wird die Reduzierung der Liste besonders besorgniserregender Stoffe von über 4.000 auf 493 gesehen, was den Schutz vor Umweltverschmutzung schwächen könnte. Die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle von 10% ermöglicht Unternehmen, weniger relevante Tätigkeiten von der Berichterstattung auszunehmen, was Greenwashing begünstigen könnte. Finanzunternehmen erhalten eine zweijährige Übergangsfrist, in der sie detaillierte Nachhaltigkeitsberichte durch pauschale Erklärungen ersetzen dürfen. Die geplante „teilweise Taxonomiekonformität“ bleibt unklar definiert und könnte die Glaubwürdigkeit des Systems untergraben.
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Gesamtergebnis
Gesamt: 719 Abgeordnete
230 Dafür
402 Dagegen
28 Enthaltung
59 Nicht abgestimmt
230 Dafür
402 Dagegen
28 Enthaltung
59 Nicht abgestimmt
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