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Objection pursuant to Rule 114(3): amending Delegated Regulation (EU) 2023/2429 as regards origin labelling for fruit and vegetables originating in the non-self-governing territory of Western Sahara

Referenz: B10-0506/2025

Datum: 26.11.2025

Gesamtergebnis
359 Dafür
188 Dagegen
76 Enthaltung
96 Nicht abgestimmt

Zusammenfassung des Berichts

Die Änderung der Delegierten Verordnung betrifft die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse aus der Westsahara. Ziel ist es, die klare Trennung des Gebiets von Marokko gemäß EU-Rechtsprechung umzusetzen. Die aktuelle Fassung ermöglicht jedoch mehrdeutige Kennzeichnungen, die Verbraucher irreführen könnten. Dies widerspricht bestehenden EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung und Transparenz. Die Entschließung lehnt die Verordnung ab, um Rechtssicherheit und faire Handelspraktiken zu gewährleisten.
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