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Objection pursuant to Rule 114(3): amending Delegated Regulation (EU) 2023/2429 as regards origin labelling for fruit and vegetables originating in the non-self-governing territory of Western Sahara

Referenz: B10-0503/2025

Datum: 26.11.2025

Gesamtergebnis
157 Dafür
465 Dagegen
20 Enthaltung
77 Nicht abgestimmt

Zusammenfassung des Berichts

Die Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 betrifft die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse aus der Westsahara. Ziel ist es, die Kennzeichnungspflicht an ein neues Abkommen mit Marokko anzupassen, das regionale Bezeichnungen statt des Gebietsnamens vorschreibt. Das Parlament kritisiert, dass dies gegen bestehende EU-Rechtsvorschriften und Urteile des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Verbraucher könnten durch unklare Herkunftsangaben irregeführt werden, was die Transparenz untergräbt. Die politische Absicht besteht darin, die Integrität der Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherrechte zu wahren.
Valérie DELOGE
Foto von Valérie DELOGE

Land: Frankreich

Fraktion: Patrioten für Europa (PfE)

Reden: 40

Meine Stimme:
Dagegen
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