Zusammenfassung des Berichts
Die Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 betrifft die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse aus der Westsahara. Ziel ist es, die Kennzeichnungspflicht an ein neues Abkommen mit Marokko anzupassen, das regionale Bezeichnungen statt des Gebietsnamens vorschreibt. Das Parlament kritisiert, dass dies gegen bestehende EU-Rechtsvorschriften und Urteile des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Verbraucher könnten durch unklare Herkunftsangaben irregeführt werden, was die Transparenz untergräbt. Die politische Absicht besteht darin, die Integrität der Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherrechte zu wahren.