Zusammenfassung des Berichts
Das geplante Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur soll den digitalen Markt durch mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz stärken. Kritisch wird die Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten wie Datenschutz und Privatsphäre bewertet, da Schutzklauseln im Abkommen enger gefasst sind als in der EU-Charta. Besonders problematisch ist die fehlende Definition von 'Quellcode', die regulatorische Maßnahmen zu KI und Algorithmen einschränken könnte. Da Singapur keinen Angemessenheitsbeschluss nach der DSGVO besitzt, bestehen Bedenken hinsichtlich des grenzüberschreitenden Datenverkehrs. Das Parlament fordert daher ein Gutachten des EuGH zur Vertragskonformität des Abkommens ein.
Rada LAYKOVA