Zusammenfassung des Berichts
Die Änderung verlängert die autonomen Handelsmaßnahmen für Westbalkan-Länder bis 2030, um wirtschaftliche Stabilität und Marktzugang zu sichern. Ziel ist die Förderung von Handel und Integration in den EU-Binnenmarkt ohne zusätzliche Haushaltsbelastung. Die Maßnahmen betreffen gezielt landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Obst, Gemüse und Wein. Durch die Verlängerung wird Rechtsklarheit geschaffen und der Verwaltungsaufwand reduziert. Gleichzeitig bleibt die Konditionalität für Demokratie und Menschenrechte erhalten.
Nikos PAPANDREOU