Zusammenfassung des Berichts
Die Richtlinie zielt auf die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU durch einen gemeinsamen Rahmen für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage ab. Ziel ist es, die Komplexität und Unterschiede zwischen den 27 nationalen Steuersystemen zu verringern, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Durch die Vereinfachung der Steuerregeln sollen Doppelbesteuerung und Steuervermeidung bekämpft sowie die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden. Der Vorschlag sieht eine optionale Anwendung für Unternehmensgruppen mit einem Umsatz unter 750 Millionen Euro vor, um auch kleinere Unternehmen zu entlasten. Langfristig soll ein dauerhafter Mechanismus zur Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage nach festen Kriterien wie Arbeit, Vermögen und Umsatz eingeführt werden.
Nicolas BAY