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Alle Beiträge (27)
Aktueller Stand der Umsetzung der Verordnungen über das digitale COVID-Zertifikat der EU (Aussprache)
Datum:
07.07.2021 14:13
| Sprache: FR
Herr Präsident, Herr Kommissar Reynders, es hat genau drei Monate und 15 Tage gedauert, bis die Europäische Union das europäische COVID-19-Zertifikat eingeführt hat und wir unsere Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten wiedererlangt haben. Nur dreieinhalb Monate, bis unser europäischer Gesundheitspass in Kraft tritt. Dreieinhalb Monate lang arbeiteten das Parlament und die Mitgliedstaaten zusammen, um eine Einigung über die Modalitäten für die Umsetzung dieses Zertifikats zu erzielen. Dreieinhalb Monate haben es der EU ermöglicht, ein digitales Portal zu entwickeln, das mit den nationalen Systemen verbunden ist und über das jeder Mitgliedstaat die Echtheit eines Impfzertifikats, eines negativen PCR-Tests oder eines Genesungszertifikats überprüfen kann, das von einem anderen europäischen Land ausgestellt wurde. Ich möchte hier insbesondere unserem Berichterstatter Jeroen Lenaers zu seiner beispielhaften Arbeit gratulieren. Seit dem Inkrafttreten am 1. Juli haben bereits 250 Millionen Bürgerinnen und Bürger dieses Zertifikat heruntergeladen, d. h. mehr als jeder zweite EU-Bürger. Die Europäische Union hat sich hier als äußerst wirksam erwiesen, um es jedem von uns zu ermöglichen, diesen Sommer zu reisen und so die Tourismusbranche wiederzubeleben – 50 % des weltweiten Tourismus, das muss daran erinnert werden, findet in den europäischen Ländern statt. Also ja, dieser europäische Gesundheitspass ist ein echter Erfolg. Es liegt nun in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, ihre Impfstrategie anzupassen, um mehr zu impfen und dafür zu sorgen, dass die Wiederbelebung der Kontamination, die noch relativ lokal ist und auf das Auftreten neuer Varianten zurückzuführen ist, nicht zunimmt.
Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (vorübergehende Ausnahme von der Richtlinie 2002/58/EG) (Aussprache)
Datum:
05.07.2021 16:55
| Sprache: FR
Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, ich werde eine Minute lang sprechen, und in dieser Minute werden in der Europäischen Union fast 30 Beschwerden über Online-Inhalte mit sexuellem Missbrauch von Kindern eingereicht. Das ist 17-mal mehr als 2010, und die Gewalt im Internet ist zwischen 2019 und 2020 um 57 % gestiegen. Europa ist mit fast 90 % dieser Inhalte auf europäischen Websites zum weltweiten Epizentrum für Websites mit Bildern sexuellen Missbrauchs von Kindern geworden. Im Dezember 2020 trat der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft. Aus Datenschutzgründen war es Online-Messaging-Diensten wie Messenger oder WhatsApp nicht möglich, in ihren Apps ausgetauschte Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch zu erkennen, zu löschen oder zu melden. Morgen werden wir endlich über eine befristete Ausnahmeregelung von drei Jahren abstimmen, die es Online-Messaging-Diensten wieder ermöglichen wird, diesen sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, bis der Legislativvorschlag der Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2021 vorliegt. Dieser Vorschlag muss ehrgeizig, nachhaltig und für Kurierdienste viel verbindlicher sein, um unsere Kinder wirksam zu schützen.