Reden-Ranking
Seit 1. Juli 2024| Rang | Name | Land | Fraktion | Reden |
|---|
Alle Beiträge (36)
Gesetz über künstliche Intelligenz (Aussprache)
Datum: N/A | Sprache: PLDie Entwicklung künstlicher Intelligenz, die Implementierung von KI-Systemen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, einschließlich des Gesundheitswesens, der Einsatz von KI durch Unternehmen und der Eintritt von KI in unser tägliches Leben ist keine futuristische Vision mehr, sondern Realität. Bislang wurden die Vorschriften für die Schaffung, das Marketing und den Einsatz von KI nicht gesetzlich geregelt. Auch wurden in keinem Gesetz die Sicherheitsanforderungen festgelegt, die KI-Systeme erfüllen sollten. Diese rechtliche Lücke muss geschlossen und ein kohärenter Rahmen für die Entwicklung, Vermarktung und das Risikomanagement von KI-gestützten Produkten und Dienstleistungen entwickelt werden. Die wichtigsten Bedenken betreffen den Einsatz von KI im Leben der Bürger, die Umsetzung von Hochrisikomodellen, die mangelnde Kontrolle selbstlernender Algorithmen, technologische Mängel, diskriminierende Ergebnisse, die mangelnde Aufsicht über die Datenerhebung und die Privatsphäre der Nutzer. Künftige Rechtsvorschriften müssen einerseits Innovationen fördern, insbesondere polnische KMU, die in diesem Bereich tätig sind, und andererseits das tatsächliche Risiko minimieren, das von der Nutzung von Systemen in Gesellschaft und Wirtschaft ausgeht. Mit dem Vorschlag des EP wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen administrativen Verpflichtungen für Unternehmen und Sicherheit, Verbraucherrechten und Freiheit der Forschung und Entwicklung dieser Technologie hergestellt. Es ist wichtig, dass das EP den freien Betrieb von Reallaboren sicherstellt, bei denen es sich um sichere und geschlossene Räume für die Erprobung europäischer KI-basierter Innovationen handelt, und dass es Maßnahmen garantiert, die KMU bei der Nutzung dieser Technologie unterstützen.
Verfolgung von Minderheiten aus Gründen der Weltanschauung oder Religion (kurze Darstellung)
Datum:
02.05.2022 18:41
| Sprache: PL
Frau Präsidentin, es tut mir leid. Während dieser Sitzung debattieren wir über einen Bericht über die Verfolgung religiöser Minderheiten in der Welt. Dieses Thema ist sehr breit gefächert, wichtig und gleichzeitig äußerst schwierig in einem einzigen Dokument zusammenzufassen. Bei der Arbeit am Originaltext ging ich davon aus, ein möglichst vollständiges Bild der Situation auf verschiedenen Kontinenten zu entwickeln, eine Art Karte der Verfolgung oder Probleme, mit denen Vertreter verschiedener Glaubensgruppen oder Nichtgläubige konfrontiert sind. Dies erforderte natürlich die Annahme einer bestimmten Methodik und eine Art Abstufung der Probleme durch das Prisma der Religionen, die am häufigsten Opfer von Angriffen sind, was auch mit der Anzahl der Anhänger und Länder zusammenhängt, in denen solche Ereignisse am häufigsten vorkommen. Als Ergebnis einer sehr eingehenden Analyse vieler verfügbarer Studien und Dokumente scheint mir eine solche Abstufung erreicht worden zu sein. Es stellte sich heraus, was für niemanden überraschend ist, dass die am meisten verfolgte religiöse Gruppe Christen sind. Nicht weit hinter ihnen stehen Anhänger des Islam und an dritter Stelle das Judentum. Erstere wurden in 145 Ländern Opfer von Gewalt. Im Vergleich dazu wurden nach verfügbaren Quellen 18 Nichtgläubige unterdrückt. Ich stelle diese Informationen in Ordnung, weil sie leider in der endgültigen Fassung des Berichts gestrichen wurden. Die meisten Gruppen, ich weiß nicht, ob sie aus Gründen der politischen Korrektheit oder der Angst, dass jemand ausgelassen werden könnte, beschlossen haben, in ihrem Bericht über die Verfolgung religiöser Minderheiten keine Minderheiten oder Länder zu erwähnen, in denen diese Verfolgung stattfindet. Leider ist dies zum Standard für viele der Dokumente in diesen Jahresberichten über die Menschenrechte in der Welt geworden, in denen wir seit Jahren keine Länder erwähnt haben. Meiner Meinung nach schwächt dies die Position des Parlaments sehr. Dennoch enthält der Bericht, über den wir gemeinsam verhandeln konnten, noch viele wichtige Punkte, die hervorgehoben werden müssen. Er führt beispielsweise die verschiedenen Formen der Verfolgung auf, weist auf die Notlage der Frauen in vielen Ländern hin und betont, dass jede Gewalt oder Diskriminierung aufgrund der Religion von den Behörden des betreffenden Landes und der internationalen Gemeinschaft entschieden beantwortet werden sollte. Sie spricht von der Zerstörung des kulturellen Erbes und der Kultstätten in bewaffneten Konflikten und verweist sogar auf das Völkermordübereinkommen der Vereinten Nationen von 1948. Der Bericht enthält auch sehr konkrete Vorschläge für die EU-Institutionen, wie sie auf Verletzungen der Rechte religiöser Minderheiten reagieren sollten, unter anderem durch eine umfassende Zusammenarbeit mit Regierungen, Kirchen, Glaubensgruppen, NRO und Menschenrechtsverteidigern. Die Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind ebenfalls ein wichtiges Instrument und sollten in Zusammenarbeit mit allen soeben genannten Parteien regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Religiöse Verfolgung sollte auch ein wichtiger Bestandteil der nationalen Strategien der Europäischen Union werden, und unsere Delegationen in verschiedenen Teilen der Welt sollten diesen Fragen besondere Aufmerksamkeit widmen. Zusammenfassend glaube ich, dass der von mir vorgelegte Bericht seine Aufgabe erfüllt, die darin bestehen sollte, die EU-Organe und die Öffentlichkeit auf das Problem der Beschränkungen, die verschiedene Glaubensgruppen und Nichtgläubige betreffen, und die Angriffe, die sie an vielen Orten auf der ganzen Welt erleiden, aufmerksam zu machen. Ich bedauere, dass es nicht möglich war, viel präzisere und spezifischere Bestimmungen zu erhalten, die einzelne Länder und Behörden angeben, obwohl es an vielen Stellen des Berichts sehr einfach ist, die Verweise auf sehr spezifische Situationen aus dem Kontext zu lesen. Ich weiß auch, dass die Abgeordneten Anträge auf getrennte Abstimmung über mehrere Absätze unterzeichnet und zwei Änderungsanträge zu dem Text über die Lage der Christen in der Welt eingereicht haben. Als Berichterstatterin halte ich diese Vorschläge für gültig und möchte meine Kolleginnen und Kollegen ermutigen, sie zu unterstützen. Abschließend möchte ich auch Schattenberichterstattern anderer Fraktionen, Beratern und Mitgliedern des Sekretariats des Unterausschusses Menschenrechte für ihre Zusammenarbeit danken.